- Informationen der WKO zur Verpackungsverordnung
- EU-Verpackungsverordnung Download: EU-Verpackungsverordnung (PDF)
Neue geplante EU Verpackungsverordnung bringt große Herausforderungen für alle Abpacker
In der geplanten EU-Verpackungsverordnung sind bis auf einige wenige Ausnahmen Mindestrezyklatanteile für Kunststoffverpackungen vorgeschrieben. Die Ziele sind mit einem Rezyklatanteil von bis zu 35% bis 2030 sehr hochgesteckt. Um diese Ziele erreichen zu können, muss rechtzeitig mit der Umstellung begonnen werden.
Oft vergessen, aber gerade deswegen wichtig zu erwähnen, ist die Tatsache, dass man zeitig beginnen muss Netzwerke aufzubauen. Nur so kann die Versorgung mit guten Regeneratqualitäten für die Zukunft abgesichert werden.
Alle unsere in 1A-Qualität lieferbaren Folienprodukte sind auch mit unterschiedlich hohem Regenerat-Anteil erhältlich!
Was ist zu tun, wenn von 1A Ware auf eine Regeneratmischung umgestellt werden soll?
Im Rahmen eines Beratungsgespräches sind folgende Punkt zu klären:
- Geruch
- Optik
- Oberflächeneigenschaften
- Schweißfähigkeit
- Festigkeit
- Lagerfähigkeit
- Geruch
- Optik
- Aufdruck
- Toleranzen
- Anpassung der Merkmale
Sind die oben angeführten Punkte geklärt, wird eine Regenerattype festgelegt.
Die entwickelten Folienprodukte müssen vor der Umstellung ausführlich getestet werden. Dies ist besonders dann erforderlich, wenn in den betroffenen Verarbeitungsbereichen noch keine Erfahrungswerte für die Verwendung von Regeneraten vorliegen.
Wichtig ist es zeitig zu beginnen, um so rechtzeitig ausreichende Mengen von hochwertigen Regeneraten durch Kontrakte absichern zu können. Hochwertige Regenerate werden in Zukunft zur Mangelware werden.
Sie wollen mehr Folienprodukte mit Rezyklatanteil einsetzen, um für die in Vorbereitung befindlichen gesetzliche Vorgaben gerüstet zu sein? Wir entwickeln gerne mit Ihnen gemeinsam maßgeschneiderte Folienprodukte!